rote Hinweisetiketten auf Rollen liegen nebeneinander

Richtige Kennzeichnung von Verpackungen

Ein Leitfaden für effizientes und gesetzeskonformes Versenden

Warum muss Verpackung gekennzeichnet werden?

Verpackungen sind mehr als nur äußere Hüllen für Ihre Waren.

Sie tragen wichtige Informationen, die nicht nur den reibungslosen Transport gewährleisten, sondern auch gesetzlichen Vorgaben und Umweltschutzrichtlinien entsprechen müssen. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, warum die Kennzeichnung von Verpackungen unerlässlich ist, wer dafür verantwortlich ist und wie Sie dies am besten umsetzen können.
Es ist zunächst von erheblicher Bedeutung, dass die Kennzeichnung Ihrer Verpackung entweder aufgrund ihres Inhalts oder der Transportverpackung und des verwendeten Materials erfolgt. 

Das Kennzeichnen erfolgt aus verschiedenen Gründen. Abhängig von Ihrem Ziel sollte Sie dementsprechend gestaltet oder angepasst werden.

Aus folgenden Gründen sollten Sie Ihre Verpackung zu kennzeichnen:

Die Kennzeichnung der Transportverpackung erfüllt gesetzliche Anforderungen und Verpflichtungen im Rahmen von Verpackungsgesetzen und Umweltschutzvorschriften. 

Durch die Kennzeichnung wird eine eindeutige Identifikation der Waren und der Transportverpackung ermöglicht, was zu einer effizienten Rückverfolgung beiträgt.

Nachhaltige Verpackungen werden durch die Kennzeichnung sofort erkennbar. Sie ermöglicht zudem eine schnelle Zuordnung und Erfassung des Materials, was wiederum den Recyclingprozess beschleunigt. Bekannt ist auch das RESY-Symbol.

Die Kennzeichnung erleichtert die manuelle Überprüfung im Wareneingang und -ausgang sowie in der Verwendung von Logistiksystemen. Sie beschleunigt die Zuordnung von Verpackungen und den darin befindlichen Waren, sowohl während des Weitertransports als auch bei der Abwicklung beim Zoll.

Einer der bekanntesten Gründe für die Kennzeichnung auf der Verpackung sind die Hinweise auf mögliche Gefahren. Diese Hinweise sind nicht nur notwendig, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie beispielsweise die Kennzeichnung von Gefahrgut.

Die Kennzeichnung Ihrer Ware trägt nicht nur zu Ihrem Vorteil als Versender bei, sondern auch zur Zufriedenheit Ihres Kunden. Die klare Kennzeichnung ermöglicht es Ihrem Kunden, alle relevanten Informationen auf den ersten Blick zu erhalten. Die schnelle Zuordnung von Ware und Verpackung im weiteren Prozess wird dadurch ebenfalls erleichtert.

Kennzeichnungspflicht in den EU-Ländern

Überblick über die Vielfalt der Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in der EU und darüber hinaus.

Die Harmonisierung der Kennzeichnung von Verpackungen, insbesondere im Hinblick auf Umweltlabel, ist innerhalb der EU bisher leider nicht einheitlich geregelt. Um sicherzustellen, dass Ihre Verpackung in jedem Land den Anforderungen entspricht und nicht als fehlerhaft oder unzureichend gekennzeichnet gilt, bieten wir eine Zusammenfassung der relevantesten Kennzeichnungspflichten in EU- und Nicht-EU-Ländern.

Deutschland 

In Deutschland existiert keine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Verpackungen.

Dennoch werden Kartons und Waren, die ins Ausland verschickt werden, den dort geltenden Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften unterzogen. In vielen Fällen werden freiwillig Umweltlabel und diverse Symbole auf Verpackungen angebracht.

Österreich

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Österreich keine direkte Kennzeichnungspflicht für Verpackungen.

Allerdings müssen Inhalte wie Gefahrenstoffe auf den Verpackungen angegeben werden.
Genaue Richtlinien dazu sind in der österreichischen Verpackungsverordnung festgelegt.

Italien

Italien hingegen hat seit dem 01.01.2023 eine Kennzeichnungspflicht, insbesondere im Bereich Umweltkennzeichnung.

Alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, ob es sich um B2C oder B2B handelt, müssen mit der Abkürzung und Nummer des Materials versehen sein. Zudem ist ein Entsorgungshinweis erforderlich, wenn die Verpackung für den Endverbraucher bestimmt ist. Im B2B-Bereich entfallen Hinweise zum Entsorgungsweg. Hier erfolgt die Kennzeichnung aufgrund des Materials, nicht des Inhalts. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle manuell trennbaren Komponenten der Verpackung gekennzeichnet sein müssen.

Frankreich

Auch in Frankreich muss gekennzeichnet werden.

Jedoch ist hier nur eine Umweltkennzeichnung im B2C-Bereich, also für alle Haushaltsverpackungen, vorgeschrieben. Das Triman-Logo muss auf der Haushaltsverpackung mit einer entsprechenden Sortieranleitung aufgedruckt sein. Für Verpackungen, die an Gewerbe gehen (also B2B-Geschäfte), gilt diese Regelung nicht.

Schweiz

Für den Import in die Schweiz - als nicht EU-Land -  ist keine spezielle Kennzeichnung Ihrer Verpackung erforderlich.

Dennoch können Symbole wie Umweltlabel oder der grüne Punkt auf der Verpackung belassen werden.

Was passiert bei Nichtkennzeichnung?

Konsequenzen von Stopp des Weitertransportes bis Geldstrafen.

Wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Verpackungen nicht beachten, können verschiedene Konsequenzen drohen. Dies reicht von einem Stopp des Weitertransports bis hin zu Geldstrafen. Die genauen Folgen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zielland Ihrer Waren, den jeweiligen Vorschriften und den transportierten Mengen.

Um unangenehmen Konsequenzen durch Nichteinhaltung vorzubeugen, empfehlen wir die entsprechende Einhaltung der Verpackungskennzeichnungen. 

Wer muss welche Verpackungen kennzeichnen?

In der Regel liegt die Verantwortung für die Kennzeichnung der Transportverpackung bei demjenigen, der diese in den Verkehr bringt. Als produzierendes Unternehmen oder Versender haben Sie die Pflicht, Waren entsprechend zu verpacken und die Verpackung gemäß den Vorschriften und dem Inhalt zu kennzeichnen. Wenn Sie als Händler agieren oder Waren als Drittanbieter vertreiben, sollten bereits vom Vorlieferanten und Hersteller entsprechende Kennzeichnungen an der Ware und der Verpackung angebracht sein.

Einige Verpackungen sind bereits mit passenden Kennzeichnungen versehen. Zum Beispiel werden Europaletten während der Herstellung mit den erforderlichen Kennzeichnungen für den Export ausgestattet. In diesem Fall muss sich der Versender keine Sorgen um die Kennzeichnung der Palette machen.

Wichtig zu beachten: Trotz vorliegender Kennzeichnungen auf der Europalette können zusätzliche Kennzeichnungen der Ware notwendig sein, insbesondere bei Exporten in andere Länder.

Richtige Kennzeichnung an der Transportverpackung: So geht's!

Von der Auswahl bis zur Platzierung: Tipps für die optimale Kennzeichnung

Es ist nicht nur wichtig, die richtige Kennzeichnung je nach Art der Ware, dem Verpackungsmaterial und dem Bestimmungsland zu wählen, sondern auch die geeignete Positionierung zu berücksichtigen. Viele Pakete werden mithilfe von Maschinen eingelesen, und die Kennzeichnungen müssen nach der richtigen Platzierung abgelesen werden. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Kennzeichnungen sowohl für Paketdienste, Kunden als auch Transporteure gut sichtbar sind.

Natürlich spielt auch die Auswahl des richtigen Ortes auf der Verpackung eine wichtige Rolle. Der Effekt Ihrer Kennzeichnung sollte auf den ersten Blick eine klare Botschaft vermitteln. Ob durch Klebeband, Etikett oder Karton – das Wesentliche ist, dass die Kennzeichnung deutlich sichtbar ist. Die genaue Platzierung kann je nach individuellem Fall variieren und hängt von der spezifischen Umverpackung und den zu versendenden Waren ab.

Wir unterstützen Sie gerne nicht nur bei der allgemeinen Kennzeichnung, sondern auch beim Verpacken von Gefahrgut. In diesem Bereich gelten bestimmte Vorschriften, die im Umgang mit gefährlichen Stoffen zwingend beachtet werden sollten.

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